
Mit der Qualitäts-Stadt zum Alleinstellungsmerkmal Ihrer Stadt
Bundesweit können sich jetzt nicht nur Dienstleistungsbetriebe im Rahmen der ServiceQualität Deutschland zertifizieren lassen und ihren Kunden somit bereits am Eingang signalisieren, dass in diesem Betrieb Mitarbeiter arbeiten, die dauerhaft und mit System für optimalen Service sorgen. Dieses Angebot gilt nun auch für ganze Städte!
Die Vorteile dieses Stadtmarketinginstrumentes liegen auf der Hand: die Zertifizierung der gesamten Stadt birgt nicht nur ein enormes Marketingpotenzial, darüber hinaus wird auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Betriebe gestärkt, gegenseitige Empfehlungen werden ausgesprochen und das Serviceempfinden der Kunden wird verbessert.
So kann die Qualitäts-Stadt dazu beitragen eine Image- und Servicequalitätsverbesserung des Handels, der Gastronomie, der Verwaltung und somit ganzer Städte und Gemeinden durch die Steigerung von Servicequalität gegenüber Kundschaft, Gästen, Bürgern und der Öffentlichkeit zu erzielen. Es genügt heute nicht mehr, den Kunden oder Besucher nur zufrieden zu stellen, vielmehr möchte dieser begeistert werden. Erst der Zustand der Begeisterung führt dazu, dass der Kunde wiederkommt, nicht abwandert, den Standort weiter empfiehlt und auch weniger preissensibel reagiert.
Wer kann mitmachen?
Qualitäts-Stadt wendet sich an alle Dienstleister einer Stadt – egal ob an Gastronomie, Handel, Handwerk, Hotellerie oder an Ärzte, Bibliotheken, Rechtsanwälte, Schwimmbäder oder an die Stadtverwaltung. Alle Betriebe mit direktem Kunden-, Gäste-, Bürger-, Mandanten- oder Patientenkontakt sind angesprochen.
Der Weg zur Qualitäts-Stadt:
Um Qualitäts-Stadt zu werden, müssen Sie eine bestimmte Anzahl von ServiceQualitäts-Betrieben vorweisen. Die erforderliche Anzahl ist dabei abhängig von der Einwohnerzahl:
bis 25.000 EW = mind. 15 Betriebe
bis 50.000 EW = mind. 20 Betriebe
bis 75.000 EW = mind. 25 Betriebe
bis 100.000 EW = mind. 30 Betriebe
bis 250.000 EW = mind. 50 Betriebe
bis 500.000 EW = mind. 75 Betriebe
ab 500.000 EW = mind. 100 Betriebe
Innerhalb der erforderlichen Menge der Betriebe muss mindestens ein städtischer Betrieb (z.B. Stadtverwaltung, Stadtwerke, Tourist-Information, etc.) sein. Der Umfang der städtischen Beteiligung bei Eigenbetrieben der Stadt muss bei mindestens 50 % liegen, damit dieser Betrieb zur Mindestmenge zählt.
Ergänzend zur Zertifizierung von Betrieben, sind von den Städten weitere Voraussetzungen zu erfüllen, um die Auszeichnung Qualitäts-Stadt zu erhalten. Neben der Ausbildung zum Qualitäts-Coach, die mindestens ein Mitarbeiter jedes Betriebes absolvieren muss, um die Voraussetzung zu erlangen, einen Zertifizierungsantrag für ihr Unternehmen zu stellen, müssen teilnehmende Betriebe an einem gemeinsamen Workshop teilnehmen. Hier wird z.B. eine gemeinschaftliche Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Service-Standards erarbeitet.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu mehr ServiceQualität in Ihrer Stadt! Für weitere Informationen zu Ablauf und Preisen sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Schritte zur Qualitäts-Stadt individuell nach Ihrer derzeitigen Serviceerfahrung zusammen.
© 2009 ServiceQualität Deutschland in NRW